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Voraussetzungen
Der Erkrath-Pass kann von Empfängerinnen und Empfängern folgender Leistungen ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden.
- Bezug von Wohngeld oder
- Bezug des Kindergeldzuschlages oder
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Bezug von SGB XII Leistungen (Grundsicherung + Hilfe zum Lebensunterhalt) oder
- Bezug von SGB II Leistungen (Bürgergeld)