Sprungziele
Seiteninhalt

Voraussetzungen

Der Erkrath-Pass kann von Empfängerinnen und Empfängern folgender Leistungen ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden.

  • Bezug von Wohngeld oder
  • Bezug des Kindergeldzuschlages oder
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Bezug von SGB XII Leistungen (Grundsicherung + Hilfe zum Lebensunterhalt) oder
  • Bezug von SGB II Leistungen (Bürgergeld)