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Freigabe des Doppelhaushaltes 2024 und 2025

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung vom 07.03.2024 den Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Der beschlossene Haushaltsplan wurde anschließend zur Anzeige und Genehmigung bei der Kommunalaufsicht vorgelegt. Mit Verfügung vom 25.03.2024 hat der Landrat des Kreises Mettmann die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 nun final freigegeben.

Der Haushaltsplan weist dabei sowohl für das Jahr 2024 als auch für das Jahr 2025 einen in Erträgen und Aufwendungen nicht ausgeglichenen Haushalt aus. In 2024 wird mit einem Jahresdefizit in Höhe von 4,28 Mio. Euro und in 2025 mit einem Fehlbetrag in Höhe von 5,63 Mio. Euro gerechnet. Die daraus resultierende Verringerung der allgemeinen Rücklage wurde von der Kommunalaufsicht genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung des Doppelhaushalts erfolgte am 28.03.2024 im Amtsblatt der Stadt Erkrath. Seitdem befindet sich Erkrath nicht mehr in einer vorläufigen Haushaltsführung. Bürgermeister Christoph Schultz dankte Landrat Thomas Hendele und der Kreisverwaltung für die zügige Bearbeitung: „Mit dem Doppelhaushalt haben wir dem Kreis Mettmann ein anspruchsvolles Werk zur Prüfung vorgelegt. Umso glücklicher sind wir daher, dass die Kommunalaufsicht dennoch so schnell den Haushalt für Erkrath freigegeben hat und wir nun mit der Umsetzung der darin getroffenen Maßnahmen beginnen können.“

Den vollständigen Haushaltsplan sowie weitere Informationen zum Doppelhaushalt 2024 und 2025 finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/haushalt

03.04.2024