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Erkrath sucht Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Die Stadt Erkrath sucht weiterhin ehrenamtlich engagierte Personen für die Tätigkeit als ehrenamtliche Richterinnen oder Richter an verschiedenen Gerichten in Nordrhein-Westfalen. Interessierte haben die Möglichkeit, ab dem 01.05.2025 für eine Amtsperiode von fünf Jahren die verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen und als Laienrichterinnen sowie Laienrichter gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern an Verhandlungen am Verwaltungsgericht Düsseldorf, dem Sozialgericht Düsseldorf oder am Oberverwaltungsgericht Münster teilzunehmen bzw. Recht zu sprechen.

Um als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter in Betracht zu kommen, müssen Freiwillige die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und 25 Jahre oder älter sein. Zudem muss der Hauptwohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes liegen. Personen sollten sich überdies nur bewerben, wenn sie auch genügend Zeit für das Ehrenamt haben und bereit sind, den Ladungen vor Gericht mehrmals jährlich Folge zu leisten. Die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses ist ebenfalls erforderlich. Über die endgültige Berufung entscheidet der Kreistag des Kreises Mettmann. Bestimmte Berufsgruppen, wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter, verbeamtete Personen, Angestellte im öffentlichen Dienst, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten sowie Rechtsanwälte und Notarinnen bzw. Notare, können nicht zum ehrenamtlichen Richtamt berufen werden.

Alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Interessierte auf der städtischen Homepage unter www.erkrath.de/ehrenamt. Bewerbungen können noch bis spätestens 29.03.2024 per Mail an pressestelle@erkrath.de eingereicht werden. Alternativ liegen die Bewerbungsunterlagen auch in der Pressestelle der Stadt Erkrath im Rathaus, Bahnstraße 16, 40699 Erkrath, Zimmer 0.23, aus.

20.03.2024