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Regeln für die Graffiti-Wände in Hochdahl
- Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Ideen und Entwürfe müssen zunächst genehmigt werden, dann wird ein Termin ausgemacht, an dem gesprayt werden kann.
- Es darf nur auf freigegebenen Flächen gesprayt werden.
- Umliegende Wände und Böden müssen abgeklebt werden.
- Beim Sprayen sollte eine Schutzausrüstung getragen werden.
- Der Bereich ist im Anschluss sauber zu hinterlassen.
- Nach vier Wochen kann an den Wänden wieder gesprayt werden.
- Verschmutzungen auf nicht genehmigten Flächen werden auf eigene Kosten gereinigt.
- Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.