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Regeln für die Graffiti-Wände in Hochdahl

  • Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
  • Ideen und Entwürfe müssen zunächst genehmigt werden, dann wird ein Termin ausgemacht, an dem gesprayt werden kann.
  • Es darf nur auf freigegebenen Flächen gesprayt werden.
  • Umliegende Wände und Böden müssen abgeklebt werden.
  • Beim Sprayen sollte eine Schutzausrüstung getragen werden.
  • Der Bereich ist im Anschluss sauber zu hinterlassen.
  • Nach vier Wochen kann an den Wänden wieder gesprayt werden.
  • Verschmutzungen auf nicht genehmigten Flächen werden auf eigene Kosten gereinigt.
  • Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder.