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Fütterungsverbot für Wildtiere beachten

Nicht nur im Winter unterstützen einige Menschen die heimische Tierwelt bei der Futtersuche, auch über das Jahr verteilt, gibt es die ein oder andere Futterspende – allerdings sind hierbei bestimmte Regeln zu beachten, da die Fütterung von Wildtieren im öffentlichen Raum grundsätzlich verboten ist. Das Verbot bezieht sich nicht nur auf heimische Tiere wie Tauben, Enten und Gänse, sondern auch auf zugewanderte Arten wie Nilgänse, wilde Halsbandsittiche sowie Bisam- bzw. Biberratten. Durch die Fütterung verlassen die Tiere ihr eigentliches Quartier, gewöhnen sich an den Menschen und verbreiten sich so schneller. Auch kann das nicht artgerechte Füttern negative Folgen für das Tierwohl haben.

„Wildtiere vertragen Nahrungsmittelreste wie altes Brot oder anderes, nicht artgerechtes Futter nur sehr schlecht. In der Folge können sie dadurch erkranken oder sogar sterben“, erläutert Karin Blomenkamp, Leiterin des Naturschutzzentrums Bruchhausen. Das unerlaubte Füttern von Wildtieren stellt zudem ein Verstoß gegen das Landesjagdgesetz dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. „Auch Tauben, Spatzen und andere Vögel benötigen in typischen Wintern ohne andauernde Schneedecke oder tagelangen Dauerfrost keine Hilfe“, so Blomenkamp weiter. Wer die Tiere auf Verkehrsflächen oder in Parks und Grünanlagen füttert, lockt dadurch vor allem Mäuse und Ratten an und kann von der örtlichen Ordnungsbehörde mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro bestraft werden. Die Folgen der unerlaubten Fütterung können sich bis in den heimischen Garten auswirken: So durchwühlen die sich rasant ausbreitenden Nutrias mittlerweile in der gesamten Region Kleingärten, Friedhöfe und öffentliche Grünanlagen und verursachen dort allerlei Schäden. Die Tiere verlieren auch zunehmend ihre Furcht vor den Menschen und greifen sogar größere Hunde an, wenn sie sich bedroht fühlen.

Generell gilt, dass Wildtiere in der Regel gut ohne zusätzliches Futter über den Winter kommen. Wer die Tiere dennoch gezielt unterstützen möchte, kann beispielsweise in heimischen Gärten oder auf dem Balkon geeignete Futterstellen für Vögel einrichten oder Kontakt zum Naturschutzzentrum aufnehmen, wo Futterspenden nach vorheriger Absprache entgegengenommen werden. Interessierte können sich telefonisch unter 02104 797989 oder per Mail an info@naturschutzzentrum-bruchhausen.de mit dem Team in Verbindung setzen.

07.12.2023