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Ihr Profil

  • mindestens einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und
  • Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk (§  31 der Handwerksordnung) oder eine andere entsprechende förderliche Berufsaus­bildung; wünschenswert wären insbesondere Ausbildungen aus den Berufsfeldern Elektro, Metall- und Maschinen, Holz, Farben und Lacke
  • Volljährigkeit, bzgl. der Altersgrenzen gelten die beamtenrechtlichen Regelungen für das Land NRW
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island
  • besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten
  • gesundheitliche Eignung für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlichem sowie arbeitsmedizinischem Gutachten
  • mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B; der Besitz des Führerscheins der Klasse C ist wünschenswert