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Ihr Profil
- mindestens einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand und
- Gesellenprüfung in einem für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Handwerk (§ 31 der Handwerksordnung) oder eine andere entsprechende förderliche Berufsausbildung; wünschenswert wären insbesondere Ausbildungen aus den Berufsfeldern Elektro, Metall- und Maschinen, Holz, Farben und Lacke
- Volljährigkeit, bzgl. der Altersgrenzen gelten die beamtenrechtlichen Regelungen für das Land NRW
- Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. der Länder Schweiz, Liechtenstein, Norwegen oder Island
- besondere körperliche Fitness sowie gute Schwimmfertigkeiten
- gesundheitliche Eignung für den Dienst in der Feuerwehr nach amtsärztlichem sowie arbeitsmedizinischem Gutachten
- mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse B; der Besitz des Führerscheins der Klasse C ist wünschenswert