Allgemeine Informationen
Wenn Ihnen der Betrieb eines Gewerbes untersagt wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch eine Stellvertretung fortzuführen, welche die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Die Stellvertretung muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Voraussetzungen
Ihnen wurde der Betrieb Ihres Gewerbes untersagt.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung Nachweise über die gewerberechtliche Zuverlässigkeit der Stellvertretung:
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Auszug aus Schuldner- und Insolvenzkartei des zuständigen Amtsgerichtes
- Führungszeugnis der Belegart “O“ sowie
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister der Belegart “9“
Kosten
Verfahrensablauf
Die Genehmigung können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich beantragen.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf. Es empfiehlt sich daher, den erforderlichen Antrag möglichst frühzeitig zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- § 35 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)
- § 45 Gewerbeordnung (GewO)