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Verfahrensablauf

Die Anzeige für die Erbringung einer vorübergehend grenzüberschreitenden Dienstleistung in einem reglementierten Gewerbe kann schriftlich oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.

Die Tätigkeit darf sofort nach der Anzeige aufgenommen werden, wenn die Nachprüfung der Berufsqualifikation nicht erforderlich ist. Dies geht aus der Eingangsbestätigung des zuständigen Ordnungsamtes hervor, die Sie innerhalb eines Monats erhalten.