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Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit
    Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung im EU/EWR Mitgliedsstaat
  • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftraum (EWR).
  • Nachweis der rechtmäßigen Ausübung der Tätigkeit im EU/EWR-Mitgliedsstaat
  • Nachweis, dass die Ausübung dieser Tätigkeiten nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist.
  • Nachweise zur Berufsqualifikation, entweder:
    • als Nachweis der Berufsqualifikation, wenn die gewerbliche Tätigkeit auch im Niederlassungsstaat an den Besitz bestimmter beruflicher Qualifikationen gebunden ist oder andernfalls
    • als Nachweis, dass in den vorhergehenden 10 Jahren im Niederlassungsstaat mindestens 2 Jahre die Tätigkeit rechtmäßig ausgeübt wurde.
  • Nachweis eines Versicherungsschutzes Nachweis eines Versicherungsschutzes oder einer anderen Art des individuellen oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht, sofern ein solcher für die betreffende Tätigkeit auch von Inländern gefordert wird.
  • Leumundszeugnis des EU/EWR Herkunftslandes (Certificate of good standing).
    Nachweis, dass im EU-EWR-Herkunftsstaat keine Vorstrafen gegen die anzeigende Person vorliegen.(Nur erforderlich wenn die gewerbliche Tätigkeit in folgende gesetzliche Anwendungsbereiche fällt:
    • Waffengesetz,
    • Sprengstoffgesetz
    • Bundesjagdgesetz
    • Beschussgesetz
    • Bewachungsgewerbe