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Verfahrensablauf

Die Anzeige für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen können Sie online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW oder schriftlich erstatten.

Zunächst wird geprüft, ob der Antrag ausreichende Zeit vor der geplanten Umsetzung gestellt wurde. Danach wird der Antrag auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen angefordert. Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird beurteilt, ob die Voraussetzungen zur Ausstellung einer entsprechenden Genehmigung des Antrags erfüllt sind. Sofern dies der Fall ist, wird die Genehmigung angefertigt und der antragstellenden Person zugesandt.

Andernfalls erfolgt eine Ablehnung des Antrags.