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Voraussetzungen

Neben den Regelungen des Sprengstoffrechts ist bei der Verwendung von Feuerwerk im Freien auch das Landesimmissionsschutzgesetzes NRW zu beachten.

Das Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie 2 verstößt nach 22:00 Uhr regelmäßig gegen den Schutz der Nachtruhe , so dass nach 22:00 Uhr zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2 dieses Paragraphen zu erteilen ist.

Ein Feuerwerk der Kategorie 3 und 4 darf höchstens 30 Minuten dauern und muss in den Monaten November bis März bis 22:00 Uhr beendet sein, in den Monaten April, August, September und Oktober ist das Feuerwerk bis 22:30 Uhr zulässig, in den Monaten Mai, Juni und Juli bis 23:00 Uhr. Der Fachbereich Einwohner · Ordnung kann bei Veranstaltungen besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen.