Kosten
Die anfallende Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und liegt zwischen 50,00 und 3000,00 Euro, gemäß Tarif Nr. 12.14.7. In der Regel beträgt die Gebühr 315,00 bis 350,00 Euro.
Bei kurzfristig gestellten Anträgen (Eingang ohne Wahrung der Antragsfrist) müssen aufgrund des erhöhten Bearbeitungsaufwandes höhere Gebühren erhoben werden (zusätzlich 20 Prozent des Regelgebührensatzes).