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Voraussetzungen
Damit Ihnen die Festsetzung der Veranstaltung genehmigt werden kann, müssen Sie
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit und die Zuverlässigkeit der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Personen nachweisen. Dies wird anhand von Auszügen aus dem Bundeszentralregisters und des Gewerbezentralregisters geprüft.
- den Schutz vor Gefahren für Leben und Gesundheit für die Teilnehmenden sicherstellen.
- sicherstellen, dass durch die Veranstaltung keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.