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Kosten

Für die Verwaltungstätigkeit wird vorab eine Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro fällig. Erst nach Abschluss der Verwaltungstätigkeit enthält der Erlaubnisbescheid die abschließende Gebührenfestsetzung.

Der Gebührenrahmen liegt dabei zwischen 50,00 Euro und 1.000,00 Euro.