Besoldung, Entgelt, Arbeitszeit
Eine Eingruppierung kann bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgen. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen.
Es handelt sich um eine Teilzeitstelle mit einer regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit erfolgt individuell in Absprache mit dem bzw. der Vorgesetzten.