Ich möchte im HQ100-Bereich bauen. Ist das möglich?
Wird auf einem Grundstück im vorläufig gesicherten bzw. festgesetzten Überschwemmungsgebiet ein Neu- oder Umbau geplant, ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Eine Ausnahme darf nur genehmigt werden, wenn die Maßnahme die Hochwassersituation nicht verschlechtert und zeitgleich für einen sogenannten Retentionsraumausgleich, einen Ausgleich für den in Anspruch genommenen Hochwasserrückhalteraum, gesorgt wird.
Bauliche Anlagen müssen hochwasserangepasst ausgeführt werden. Daher müssen Bauende in einem entsprechenden Antrag neben einer hochwasserangepassten Bauweise nachweisen, wie sich der Bau auf den Wasserabfluss auswirkt und wie der beanspruchte Hochwasserrückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird.
Treten Sie dazu vor der Antragstellung mit der Bauaufsicht oder der Unteren Wasserbehörde in Kontakt und ziehen Sie einen mit hochwasserangepasstem Bauen vertrauten Architekten hinzu.