Mein Grundstück liegt in einem »HQ100-Bereich«. Was bedeutet das?
Flächen, die laut Hochwassergefahrenkarte in einem HQ100-Bereich liegen, sind als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist eine neue Bebauung oder eine bauliche Veränderung grundsätzlich untersagt. Für alle baulichen Maßnahmen sind wasserrechtliche Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Informationen darüber, ob ein Grundstück in einem festgesetzten oder in einem vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt, erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer beim Fachbereich Umweltschutz · Klimaschutz und sind ebenfalls unter UvO.nrw.de abrufbar. Wählen Sie dazu die Kategorie Wasser – Hochwasser – Überschwemmungsgebiete – Festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
Wenn in einem solchen Gebiet eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden soll, wenden Sie sich an die Bauaufsicht.