Was muss ich tun, wenn mein Eigentum im Hochwassergebiet liegt?
Eigentümerinnen und Eigentümer sind unter anderem dafür verantwortlich, dass von ihrem Eigentum kein Schaden für Andere oder die Umwelt ausgeht, etwa durch Treibgut (z. B. Lagerholz) oder auslaufendes Heizöl.
Auch für Häuser oder Anlagen, die erst ab einem extremen Hochwasser betroffen oder die durch technische Hochwasserschutzmaßnahmen zunächst geschützt sind, sollte vorgesorgt werden. Die Gefahr eines Dammbruchs oder einer Verklausung, einem teilweisen oder vollständigen Verschluss von Brücken und Durchlässen durch angeschwemmtes Treibgut oder Totholz, kann nicht ausgeschlossen werden.
Risiken können im Vorfeld oft mit einfachen Mitteln minimiert werden. Mit Eintritt eines Hochwasserereignisses reichen Sofortmaßnahmen meist nicht mehr aus, um Schäden zu verhindern.