Frist
Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Tätigkeit ausgestellt werden, daher ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. Sie handeln ordnungswidrig, wenn sie eine Versteigerungstätigkeit ohne die erforderliche Reisegewerbekarte ausführen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit im Versteigerungsgewerbe beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.