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Frist

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit ausgestellt werden, in Hinblick auf die notwendige Bearbeitungsdauer ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. 

Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt. Sie handeln ordnungswidrig, wenn sie eine Pfandleihe oder Pfandvermittlung ohne die erforderliche Erlaubnis betreiben.