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Gründe zum Schutz des Baumbestandes

Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand zur

  • Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
  • Gestaltung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung,
  • Abwehr schädlicher Einwirkungen,
  • Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,
  • Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes,
  • Förderung von Naturverständnis und Umweltbewusstsein

geschützt. Daher sind Bäume zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.