Gründe zum Schutz des Baumbestandes
Nach Maßgabe dieser Satzung wird der Baumbestand zur
- Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes,
- Gestaltung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes und zur Sicherung der Naherholung,
- Abwehr schädlicher Einwirkungen,
- Erhaltung oder Verbesserung des Stadtklimas,
- Erhaltung eines artenreichen Baumbestandes,
- Förderung von Naturverständnis und Umweltbewusstsein
geschützt. Daher sind Bäume zu erhalten und mit diesem Ziel zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren.