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Voraussetzungen

Wer eine Pfandleihe oder Pfandvermittlung betreiben will, muss besondere Sicherheiten und Nachweise erbringen:

  • Sie müssen erforderliche Mittel oder Sicherheiten für die ersten sechs Monate nachweisen. Dies können Guthaben oder eine Bankbürgschaft sein.
  • Ferner müssen Sie eine Versicherung gegen Feuerschäden, Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Beraubung abschließen und bei Antragstellung vorlegen. Für Schmuckwaren muss ein Tresor vorhanden sein.
  • Ihre Räumlichkeiten müssen Sie gegen Einbruch durch eine Alarmanlage sichern.
  • Bei Autopfandleihen muss die Frage der möglichen Umweltgefahren durch die Abstellflächen der Fahrzeuge geklärt werden.

Die Erlaubnis wird versagt, wenn:

  • Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragstellende die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Diese Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung rechtskräftig wegen eines Verbrechens wie Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wucher oder wegen Vergehen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde .
  • Antragstellende die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder entsprechende Sicherheiten nicht nachweisen können.