Frist
Die Reisegewerbekarte muss vor Aufnahme der Tätigkeit ausgestellt werden, in Hinblick auf die notwendige Bearbeitungsdauer ist eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich. Sie handeln ordnungswidrig, wenn sie die Tätigkeit im Reisegewerbe ohne die erforderliche Reisegewerbekarte ausgeführen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für eine Tätigkeit im Reisegewerbe beantragt haben, gilt die Erlaubnis als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über Ihren Antrag entschieden hat.