Voraussetzungen
Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie zunächst gewerblich zuverlässig sein. Dies wird anhand von Auszügen aus dem Bundeszentralregister und des Gewerbezentralregisters geprüft. Die Prüfung wird in Bezug auf die konkret geplante reisegewerbliche Tätigkeit vorgenommen.
Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte wird abgelehnt, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Antragstellerin
bzw. der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Unzuverlässig ist, wer keine Gewähr dafür bieten kann, dass das Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausgeübt werden kann.