Erforderliche Unterlagen
Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Maklerin bzw. Makler, Kaufinteressentin bzw. Kaufinteresst) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers vorlegt oder ein berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.