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FAQs – Die häufigsten Fragen und Antworten

Im Laufe des Bauprojektes erreichen uns immer wieder Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zu den aktuellen Arbeiten, den Zuwegungen und den damit verbundenen Einschränkungen.

Hier geben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen.

Wer beantwortet Fragen und Anliegen der Anwohnerschaft?

Um eine schnellstmögliche Beantwortung aller Anliegen sicherzustellen, sollten Anwohnerinnen und Anwohner ihre Fragen und Anliegen per Mail an beschwerde@erkrath.de an die städtische Beschwerdestelle schicken, telefonisch ist die Beschwerdestelle unter 0211 2407-3333 zu erreichen.

Alle eingehenden Anfragen werden erfasst und an die jeweils zuständige Kontaktperson zur Bearbeitung weitergeleitet.

Wie erfolgt die Zuwegung zur Baustelle?

Für die Einrichtung der Baustelle wird der Parkplatz am Daniel-Schreber-Weg genutzt, wodurch der Bolzplatz am Kinderhaus Sandheide weiterhin für die öffentliche Nutzung zur Verfügung steht. Die Sperrung des Parkplatzes als Baustelleneinrichtungsfläche bzw. Lagerfläche ist alternativlos und zwingend erforderlich, da das Baufeld selbst sehr klein ist.

Die Baustellenzufahrt erfolgt von Nord-Osten kommend (Haaner Straße) über die Schildsheider Straße und den Daniel-Schreber-Weg (die Firmen sind angehalten, nicht über den Irene-Nett-Weg zu fahren) sowie von Süd-Westen kommend (Sandheider Straße) über den Hans-Sachs-Weg.

Was passiert mit dem Bolzplatz am Kinderhaus Sandheide?

Im Bauausschuss vom 18.10.2022 wurde beschlossen, dass der Bolzplatz am Daniel-Schreber-Weg erhalten bleibt und die bisher dort geplanten Flächen für Stellplätze auf dem vorhandenen Parkplatz des Kleingartenvereins (südlich des Bolzplatzes) realisiert werden. Dieser bietet ausreichend Platz sowohl für die erforderlichen Stellplätze der Kleingartennutzerinnen und Nutzer als auch für die geplanten Stellplätze der Campusmaßnahmen.

Da für die Einrichtung der Baustelle der Parkplatz am Daniel-Schreber-Weg genutzt wird, steht der Bolzplatz am Kinderhaus Sandheide auch während der Bauausführung weiterhin für die öffentliche Nutzung zur Verfügung.