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Auskunft über öffentlich geförderten Wohnraum

Sie erhalten ebenso Auskunft darüber, ob öffentlich geförderter Wohnraum zur Vermietung freigegeben ist. Sollte dies einmal nicht der Fall sein und Sie an der Anmietung einer solchen Wohnung interessiert sind, können Sie sich bei der angegebenen „zuständigen Stelle“ vormerken lassen.