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Verfahrensablauf

Sie nehmen über das verlinkte Formular »Beratung für Berufsgeheimnisträger nach § 4 KKG« Kontakt zur zuständigen Ansprechperson auf.

Die Beratung erfolgt anonymisiert. Sie nennen zwar den eigenen Namen, der Name des Kindes oder der bzw. des Jugendlichen bleibt jedoch anonym. Die kurzfristige und kostenfreie Vermittlung einer Kinderschutzfachkraft erfolgt durch die Jugendschutzbeauftragte.