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Voraussetzungen

Der Erkrath-Pass kann von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden. Als Leistung im Sinne der Beantragung gilt der

  • Bezug von Wohngeld
  • Bezug des Kindergeldzuschlages
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bezug von SGB XII Leistungen (Grundsicherung + Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Bezug von SGB II Leistungen (Bürgergeld)