Voraussetzungen
Der Erkrath-Pass kann von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern ab dem 6. Lebensjahr beantragt werden. Als Leistung im Sinne der Beantragung gilt der
- Bezug von Wohngeld
- Bezug des Kindergeldzuschlages
- Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezug von SGB XII Leistungen (Grundsicherung + Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Bezug von SGB II Leistungen (Bürgergeld)