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Verfahrensablauf

Nach Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte (KiTa) wird die verbindliche Einkommenserklärung durch das Jugendamt von den Eltern angefordert. 

Diese Erklärung ist mit den entsprechenden Nachweisen innerhalb der gesetzten Frist beim Jugendamt einzureichen. 

Die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen zur Festsetzung des Elternbeitrags können Sie schriftlich, persönlich oder online über das Serviceportal einreichen.

Nach Einreichung der geforderten Unterlagen wird eine Einkommensberechnung durchgeführt. Aufgrund dieser Berechnung werden die Eltern, oder die Ihnen rechtlich gleichgestellten Personen, einer Jahreseinkommensstufe zugeordnet. Anhand dieser Einstufung richtet sich der zu zahlende Beitrag. Die Einkommenszuordnung sowie die Beitragsfestsetzung werden Ihnen durch einen Bescheid bekannt gegeben. 

Sollten auch nach mehrfacher Aufforderung nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen, wir der Höchstbeitrag zwangsfestgesetzt.

Änderungen der Einkommensverhältnisse sind unverzüglich und unaufgefordert dem Jugendamt mitzuteilen.

Das Elterneinkommen wird zusätzlich jährlich von Amts wegen überprüft.

Sollten Sie Unterlagen nachreichen müssen, so verwenden Sie bitte das Formular