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Vorarbeiten zur Gewässerunterhaltung am Hühnerbach

Im Zuge der geplanten Gewässerunterhaltung durch den Bergisch-Rheinischen Wasserverband (BRW) am Hühnerbach in Hochdahl finden im Bereich südlich der Kindertagesstätte Gretenberg an der Sandheider Straße noch bis Ende Februar 2024 erste Vorarbeiten statt. Hierbei müssen vor Beginn der Brut- und Schutzzeit mehrere Bäume und kleinere Gehölze innerhalb des Baufeldes entfernt werden, damit die Arbeiten zur Gewässerunterhaltung wie geplant im Sommer 2024 starten können.

Bei der Unterhaltungsmaßnahme des BRW werden durch Bewegung und Modellierung des Bodens die steilen Uferböschung entlang des Gewässers abgeflacht und verstärkt, um ein künftiges Ausspülen durch Hochwasser zu verhindern. Die Sicherung der Böschung soll zudem dazu beitragen, mögliche Risiken und Gefahren für die Stand- und Verkehrssicherheit des angrenzenden Kita-Grundstücks auszuschließen. Der Verlauf des Hühnerbaches wird dabei um wenige Meter nach Süden verschoben. Um die Arbeiten entsprechend durchführen zu können, werden sowohl für die Dauer der Vorarbeiten, als auch während der Gewässerunterhaltung entsprechende Absperrungen und Sperrungen von Wegeverbindungen erforderlich sein.

Neubau der Fußgängerbrücke am Hühnerbach

Anknüpfend an die Arbeiten zur Gewässerunterhaltung soll voraussichtlich ab Herbst 2024 auch der Neubau der Fußgängerbrücke an der städtischen Kindertagesstätte Gretenberg erfolgen. Hierbei wird die marode Holzbrücke zunächst abgebrochen und anschließend durch eine neue, langlebigere Brückenkonstruktion ersetzt. Der Zugang von der Sandheider Straße über den Hühnerbach bis in den südlich gelegenen Wald wird für die gesamte Dauer der Maßnahme gesperrt sein. Die Hauptwegeverbindung, die von der Immermannstraße über die Fußgängerbrücke in den Wald und anschließend über die A 46 bis in den Hildener Stadtwald führt, wird dagegen weiterhin begehbar sein.

Um die Einschränkungen und Sperrungen möglichst gering zu halten, finden derzeit noch Abstimmungen zwischen dem Fachbereich Tiefbau ∙ Straße ∙ Grün und dem BRW hinsichtlich einer Zusammenführung der beiden Baumaßnahmen statt. Da es sich bei dem Baufeld um ein Landschaftsschutzgebiet handelt, sind sämtliche Arbeiten ebenfalls mit der Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann abgestimmt. Durch die standortgerechte Neugestaltung und Bepflanzung der Uferböschung sowie die ökologische Baubegleitung wird sichergestellt, dass die Eingriffe in die Natur auf das notwendigste Maß reduziert werden.

20.02.2024