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Allgemeine Informationen

Gartenwasserzähler besitzen nach den gesetzlichen Vorschriften (Eichgesetz) eine Gültigkeit von sechs Jahren. Ist diese Zeit seit Einbau oder der letzten Eichung abgelaufen, muss der Wasserzähler geeicht oder gewechselt werden.

Die Eigentümer sind verpflichtet selbstständig auf die Eichfrist zu achten und die Eichung oder den Austausch auf eigene Kosten rechtzeitig vorzunehmen.

Erfolgt nach Ablauf der Eichfrist kein Zählerwechsel mit entsprechender Meldung an den Abwasserbetrieb der Stadt Erkrath wird dieser zur Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühr nicht mehr anerkannt.

Voraussetzungen

Sie haben Ihren Gartenwasserzähler gewechselt bzw. ausgetauscht.

Erforderliche Unterlagen

Für die Meldung benötigen Sie

  • die Zählernummer und den Zählerstand des alten Wasserzählers
  • ein Foto des eingebauten Wasserzählers mit Zählernummer, Zählerstand und Eichjahr.

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Verfahrensablauf

Der Wechsel des Gartenwasserzählers wurde von einem Fachbetrieb durchgeführt.

Die Meldung über den Wechsel Ihres Gartenwasserzählers können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich per Post einreichen.

Nach Einreichung der Meldung werden die angegebenen Daten ins System eingepflegt, um anschließend nach erfolgreicher Prüfung, die Änderung der Zählernummer zu speichern.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen.

Frist

  • Der Gartenwasserzähler ist alle sechs Jahre zu eichen oder auszutauschen.
  • Die Meldung über den Wechsel hat schnellstmöglich zu erfolgen. 

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Erkrath