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Verfahrensablauf

Der Gartenwasserzähler muss von einem Fachbetrieb in die Wasserleitung eingebaut und verplombt werden. Sollte der Einbau eines Zählers im Haus in der Wasserleitung nicht möglich sein (z.B. durch Unterputzlage) melden Sie sich gerne beim Abwasserbetrieb.

Die Hauseigentümerin bzw. der Hauseigentümer ist selbst für Einbau, Betrieb und Eichung des Zählers verantwortlich. 

Die Anmeldung Ihres Gartenwasserzählers können Sie online über das Serviceportal oder schriftlich per Post einreichen. Nach Einreichung der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Falls Dokumente fehlen oder die Installation des Gartenwasserzählers nicht nach unseren Voraussetzungen erfolgt ist, werden Sie benachrichtigt.

Der Zählerstand muss jährlich bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres an den Abwasserbetrieb übermittelt werden, sonst kann bei der Erstellung des Bescheids des laufenden Veranlagungsjahres kein Abzug berücksichtigt werden. Den Link zur entsprechenden Dienstleistung finden Sie unter „Interne Links“.