Kosten
Die anfallenden Gebühren ergeben sich aus der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.