Kosten
Die Ausstellung einer Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Es wird eine pauschale Verwaltungsgebühr aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung vom 17.07.2013 (Tarif Nummer 5) erhoben.
Die Ausstellung einer Bescheinigung ist gebührenpflichtig. Es wird eine pauschale Verwaltungsgebühr aufgrund der Verwaltungsgebührensatzung vom 17.07.2013 (Tarif Nummer 5) erhoben.