Erforderliche Unterlagen
Ein formloser Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zum Nichtbestehen oder zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechtes nach rechtswirksam abgeschlossenem Kaufvertrag mit Angabe der prüfungsrelevanten Daten (Gemarkung, Flur und Flurstück etc.) ist ausreichend. Unter „Dokumente“ ist ein entsprechender Antrag hinterlegt.