Allgemeine Informationen
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird regelmäßig von der Unterhaltsvorschussstelle geprüft. Für die Überprüfung müssen Sie entsprechende Fragen beantworten und Unterlagen vorlegen. Sie müssen alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sein können oder über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben. Dies gilt auch unabhängig von einer Aufforderung durch die Unterhaltsvorschussstelle.
Nehmen Sie Kontakt mit der Unterhaltsvorschussstelle auf, auch wenn Sie sich unsicher sind. Sie können damit mögliche Rückforderungen von Leistungen vermeiden.
Voraussetzungen
Sie bekommen Unterhaltsvorschuss.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom individuellen Fall ab.
Kosten
Verfahrensablauf
Die Unterhaltsvorschussstelle fordert die Alleinerziehenden auf, Angaben zur jährlichen Überprüfung der Lebenssituation zu machen. Die Antwort der Alleinerziehenden kann per E-Mail oder per Brief erfolgen. Nach Eingang der Antwort wird geprüft, ob weiterhin ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Bearbeitung ist fallabhängig. Pauschale Aussagen sind daher nicht möglich.
Frist
In der Regel zwei Wochen nach Erhalt der Aufforderung.
Wenn sich die Lebensumstände der Alleinerziehenden ändern, muss die Unterhaltsvorschussstelle auch ohne Aufforderung sofort unterrichtet werden.
Rechtsgrundlagen
- §§ 1 ff. Unterhaltsvorschussgesetz
- Punkt 9.12 der Richtlinien zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes