Seiteninhalt
Voraussetzungen
- Sie sind persönlich, fachlich und gesundheitlich als Kindertagespflegeperson geeignet.
- Sie zeichnen sich aus durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen.
- Sie haben an einer Bildungsmaßnahme nach dem Qualifizierungshandbuch für Kindertagespflege (QHB) teilgenommen und diese erfolgreich abgeschlossen.
- Ihre Fortbildung hatte ein landeseinheitliches Bildungskonzept für Kindertagespflegeperson. Wenn Sie bestimmte Aus- und Vorbildungen nachweisen können, ist eine verkürzte Bildungsmaßnahme möglich.
- Sie verfügen über kindgerechte Räume zur Betreuung von Kindern. Es gilt beispielsweise in der Kindertagespflegestelle ein Rauchverbot. Das Wohl und die Rechte des Tageskindes müssen gewährleistet sein (ebenso der Kinder, die eventuell schon in der Familie leben).
- Es liegen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse vor.