Abgrenzung des Plangebietes
Geltungsbereich der 85. Flächennutzungsplanänderung – Wimmersberg –
Ziel der Planung ist es, für die überwiegend gewerblich genutzten Grundstücke die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umwandlung in ein Wohnquartier zu schaffen.
Die nachfolgenden Unterlagen werden auf dieser Seite bis zum Ende der Auslegungszeit öffentlich ausgelegt und können darüber hinaus ausschließlich nach Terminvereinbarung bei der zuständigen Stelle im Fachbereich Stadtplanung ∙ Umwelt ∙ Vermessung, Zimmer 300 eingesehen werden.