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Allgemeine Informationen

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (beispielsweise wird die Hauptwohnung jetzt als Nebenwohnung oder die Nebenwohnung jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

Die Hauptwohnung ist

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben:
    Die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen:
    Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind:
    Die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, gilt die Wohnung als Hauptwohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.

Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben. Als Nebenwohnung gilt jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen ein Personaldokument (zum Beispiel Ihren Personalausweis oder Ihren Pass) als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben.

Kosten

Es entstehen für Sie keine Kosten.

Verfahrensverlauf

Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

Sie füllen vor Ort einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden. Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Bearbeitungsdauer

Der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde ins Melderegister eingetragen, daher ist mit keiner nennenswerten Bearbeitungsdauer zu rechnen.

Frist

Die Änderung des Hauptwohnsitzes muss binnen zwei Wochen nach dem Wechsel des Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlagen

Maßgeblich ist das Bundesmeldegesetz.