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Erforderliche Unterlagen
Damit Ihnen die Gestattung erteilt werden kann, benötigen Sie
- eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise die persönliche Vorlage vor Ort. Zudem einen Aufenthaltstitel, wenn die antragsstellende Person ausländischer Herkunft und nicht eines EU- oder EWR-Landes angehörig ist.
- einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister
- (Eingetragene Firmen reichen bitte bei Antragstellung einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister ein. In Gründung befindliche juristische Personen (GmbH, AG) reichen den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung ein)
- Eine Gaststättenunterrichtung nach § 4 GastG
- bei wiederholter Antragstellung die Vorlage einer Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation (Bestätigung durch die IHK erforderlich)
- die Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz. Ein Führungszeugnis ist nur dann erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
- die Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung. Ein Gewerbezentralregisterauszug ist nur dann erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der Erlaubnisbehörde nicht bekannt ist.
- eine Benennung der zeitlich befristeten Veranstaltung beziehungsweise des zeitlich befristeten Anlasses mit Angaben zur genutzten Fläche (mittels eines Lageplans oder Grundrisses der Schankfläche).