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Verfahrensablauf
- Feststellung des aktuellen Status des Fahrzeuges durch Rückfrage bei der Ordnungsbehörde der Stadt Erkrath, der Polizei Erkrath oder bei der Bleikart Abschleppdienst GmbH, Hochdahler Straße 151, 40699 Erkrath
- Der Grund der Abschleppmaßnahme wird Ihnen auf Nachfrage von der Ordnungsbehörde mitgeteilt, außerdem auch im Rahmen einer eventuellen späteren Anhörung .
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Auslösung des Fahrzeugs mit der Firma Bleikart.
- Die Abschleppgebühren können durch den Halter / die Halterin des Fahrzeuges sofort bei der Firma Bleikart in bar oder per EC-Karte entrichtet werden. Hierfür ist der Personalausweis vorzulegen.
- Das Fahrzeug kann dann im Anschluss wieder mitgenommen werden.
- Wenn die Abschleppgebühren nicht beim Abschleppunternehmen entrichtet werden, erhalten Sie eine Anhörung mit einer 14-tägigen Frist durch die Ordnungsbehörde.
- Nach Ablauf dieser Frist ergeht ein Kostenbescheid.
- Die Abschleppgebühren sind dann zuzüglich Verwaltungsgebühren nebst Auslagen in Höhe von 35,00 bis 55,00 Euro
(abhängig von der Dauer der Abschleppmaßnahme) zu überweisen.