Kosten
Die Kosten für einen Abschleppvorgang bestehen aus den angefallenen Abschleppkosten sowie den entstandenen Verwaltungsgebühren. Die Höhe der Kosten berechnen sich
- nach der Fahrzeugart (Motorrad, PKW, LKW, Bus), dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, in der das Fahrzeug beim beauftragten Abschleppunternehmen steht (Abschleppkosten).
- und nach dem Aufwand für den Einsatz des Personals und der Sachmittel des Ordnungs- und Verkehrsdienstes (Verwaltungsgebühren)
Das falsche Parken stellt darüber hinaus in der Regel auch eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Art wird Ihnen das in einer Verwarnung oder Anzeige mitgeteilt und ein Verwarngeld oder eine Geldbuße festgesetzt. Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes hängt vom begangenen Parkverstoß ab.
Es fallen auch dann Kosten an, wenn das Abschleppunternehmen beauftragt worden ist, Sie Ihr Fahrzeug aber vor Eintreffen des Abschleppwagens weggesetzt haben. Dann wird zwar der Abschleppauftrag nicht mehr ausgeführt, die Leerfahrt des Abschleppwagens muss dennoch bezahlt werden.