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Verfahrensablauf

Die zuständige Behörde sendet Ihnen die Mitteilung zu, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen. In diesem Schreiben werden Sie darüber informiert, dass Sie sich zu dem Vorwurf äußern können.

Sie können Ihre Angaben schriftlich auf dem Anhörungsbogen machen.

Wenn Sie die Angaben schriftlich machen möchten, füllen Sie die Felder auf dem Anhörungsbogen aus und senden ihn anschließend per Post an die zuständige Behörde. Nach Prüfung Ihrer Angaben informiert Sie die Behörde, ob der Vorwurf bestehen bleibt.