Sprungziele
Seiteninhalt

Kosten

Das Verwarngeld in entsprechender Höhe, in der Regel zwischen 10,00 und 55,00 Euro.

Es gibt für die Verkehrsaufsicht bei der Höhe des Verwarnungsgeldes keinen Ermessensspielraum, da diese im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) festgelegt ist.

Eine geringfügige Ordnungswidrigkeit wird im Fahreignungsregister in Flensburg nicht registriert.