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Öffentliche Auslegung der Entwürfe der 82. Änderung des Flächennutzungsplans – Cleverfeld – und des Bebauungsplan Nummer H 51 – Cleverfeld –

Der Rat der Stadt Erkrath hat in seiner Sitzung am 19.12.2017 beschlossen, in den Bauleitplanverfahren zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans – Cleverfeld – sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer H 51 – Cleverfeld – die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen. Die öffentliche Auslegung der Entwürfe der 82. Flächennutzungsplanänderung – Cleverfeld – sowie des Bebauungsplans Nummer H 51 – Cleverfeld – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den geplanten Neubau der Hauptfeuerwache auf dem Standort Cleverfeld zu schaffen.

Die Entwürfe der 82. Flächennutzungsplanänderung – Cleverfeld – sowie des Bebauungsplans Nummer H 51 – Cleverfeld –, die Begründungen einschließlich Umweltberichte sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen

in der Zeit vom 19.01.2018 bis einschließlich 21.02.2018

beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 – 13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden (derzeit Montag bis Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr) für alle Interessierte zur Einsicht öffentlich aus.

Auf folgende abweichende Öffnungszeiten während der Karnevalstage wird hingewiesen: Am Donnerstag, dem 08.02.2018 (Altweiber) ist die Dienststelle nur von 09:00 bis 11:00 Uhr geöffnet und am Montag, dem 12.02.2018 (Rosenmontag) bleibt die Dienststelle geschlossen.

Die zu diesem Bauleitplanverfahren vorliegenden Unterlagen können zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Erkrath unter www.erkrath.de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-Planen/Bauleitplanung/Bauleitpläne-im-Verfahren eingesehen werden (gemäß § 4 a Absatz 4 BauGB).

Die zugrunde liegenden DIN-Normen können während der öffentlichen Auslegung nur beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung, Schimmelbuschstraße 11 – 13, 40699 Erkrath, 2. Etage, Zimmer 300 während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Geltungsbereiche der Bauleitpläne sind deckungsgleich, liegen im Stadtteil Hochdahl und werden in etwa begrenzt:

  • im Norden: durch die rückwärtigen Grundstückgrenzen der Wohnbebauung „Am Weinbusch“,
  • im Osten: durch die durch die Bergische Allee (L 403 n),
  • im Süden: durch Wald (Gemarkung Hochdahl, Flur 10, Flurstück 26/11 und 76),
  • im Westen: durch das Flurstück 431, Gemarkung Hochdahl, Flur 8 und durch Wald (Gemarkung Hochdahl, Flur 10, Flurstück 26/11).

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu diesem Bauleitplanverfahren abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und das Ergebnis der Prüfung wird mitgeteilt (gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 bis 6 BauGB).

Weitere Informationen ergeben sich aus der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Erkrath Nummer 1 vom 11.01.2018 oder können unter den Telefonnummern 0211 2407-6101 oder -6107 und -6108 beim Fachbereich Stadtplanung · Umwelt · Vermessung abgefragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit telefonisch einen Termin zur Auskunft und Erörterung zu vereinbaren.

Barrierefreiheit: Der Haupteingang ist stufenlos und die 2. Etage der Dienststelle über einen Aufzug erreichbar.

11.01.2018