Kosten
Grundsätzlich entstehen für Sie keine Kosten. Es ist allerdings zu beachten, dass eine Verwaltungsgebühr erhoben werden kann, wenn ausschließlich auf Veranlassung Dritter und in deren Interesse Überprüfungen von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten durchgeführt werden, und dabei kein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt wird.