Verfahrensablauf
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von Hundesteuer kann schriftlich, persönlich oder online über das Serviceportal der Stadt Erkrath gestellt werden.
Benötigt werden die erforderlichen vorgenannten Unterlagen und Nachweise je nach Antragsgrund.
Nach Eingang des Antrags werden die Voraussetzungen geprüft und ein entsprechender Steuerbescheid erteilt. Dieser gilt nur für Halterinnen und Halter, für die der Antrag gestellt wurde.