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Sicherung der Landschaft

  • Möglichst weitgehender Erhalt unbebauter Bereiche; gegebenenfalls Entsiegelung bzw. Renaturierung; sparsamer und schonender Umgang mit Flächen.
  • Sicherung der Landschaft als Teil der Lebensqualität der Bevölkerung sowie als Erlebnis- und Erholungsraum; Schaffung von Flächen als Spielraum und zur Naturerfahrung insbesondere für Kinder.
  • Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei der Planung von ortsfesten baulichen Anlagen, Verkehrswegen, Energieleitungen und ähnlichen Vorhaben.
  • Vermeidung von Beeinträchtigungen des Klimas; zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien; Erhalt und Entwicklung von Gebieten mit günstiger (klein-)klimatischer Wirkung sowie von Luftaustauschbahnen.