Seiteninhalt
Tiere und Pflanzen schützen
- Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen und ihrer Lebensgemeinschaften in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhalt und Entwicklung der den Standort prägenden biologischen Funktionen und landschaftlichen Strukturen; keine nachhaltige Schädigung empfindlicher Bestandteile des Naturhaushalts.
- Erhalt und Entwicklung noch vorhandener Naturbestände wie Wald, Hecken, Wegraine, Saumbiotope, Bachläufe, Weiher sowie sonstiger ökologisch bedeutsamer Kleinstrukturen im besiedelten Bereich.